Einkommensteuer
Steuern sparen im zweiten Halbjahr: Clevere Ausgabenplanung kann bares Geld einbringen
In den letzten Wochen des Jahrs 2026 können Steuerzahler noch ein paar wichtige Weichen stellen, um ihre Einkommensteuerbelastung für 2026 zu senken:
- Werbungskosten: Jeder Arbeitnehmer erhält eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 EUR. Diesen Betrag zieht das Finanzamt (FA) alljährlich automatisch vom Arbeitslohn ab, sofern keine höheren Kosten abgerechnet werden. Macht der Arbeitnehmer jedes Jahr konstant berufliche Kosten bis 1.230 EUR geltend, erzielt er dadurch also steuerlich keinen Mehrwert. Es lohnt sich für ihn daher häufig, berufliche Kosten - sofern möglich - jahresweise zu sammeln, damit die 1.230-EUR-Grenze in einem Jahr übersprungen wird (und die Kosten sich dann steuermindernd auswirken) und in einem anderen Jahr dann der Pauschbetrag greift. Wer diese Strategie umsetzen will, sollte noch vor dem Jahreswechsel sämtliche berufliche Kosten zusammenrechnen, die ihm 2026 entstanden sind und dann ggf. noch Werbungskosten vorverlagern. Absetzbar sind bspw. Kosten für Arbeitsmittel (z.B. Laptops), typische Berufskleidung oder Fortbildung.
- Außergewöhnliche Belastungen: Selbst getragene Kosten für ärztliche Behandlungen, Physiotherapie, Medikamente, Brillen oder Zahnersatz können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen abgerechnet werden. Bevor sich die Kosten steuermindernd auswirken, bringt das FA aber eine zumutbare Belastung in Abzug. Weil dieser Eigenanteil jedes Jahr aufs Neue übersprungen werden muss, sollten Steuerzahler ihre Krankheitskosten ebenfalls möglichst jahresweise zusammenfassen, um einen steueroptimalen Abzug zu erreichen. Zwar ist in der Regel nicht planbar, wann Krankheitskosten anfallen, ein paar Einflussmöglichkeiten gibt es aber doch: Zunächst sollten Steuerzahler sämtliche Krankheitskosten zusammenrechnen, die ihnen in 2026 bereits entstanden sind. Ergibt die Berechnung, dass die zumutbare Belastung für das Jahr bereits überschritten ist, können Steuerzahler noch schnell nachlegen und bspw. eine Brille kaufen. Ergibt die überschlägige Berechnung, dass 2026 bisher nur wenige oder noch keine außergewöhnlichen Belastungen angefallen sind, kann es sinnvoll sein, diese Kosten auf 2027 zu verschieben.
- Handwerkerleistungen: Eine gänzlich andere Strategie sollten Steuerzahler bei Handwerkerleistungen verfolgen. Da bei diesen Kosten ein Höchstbetrag gilt, sollten sie möglichst gleichmäßig über die Jahre verteilt werden. Private Haushalte dürfen Handwerkerlöhne mit 20 % von der Einkommensteuer abziehen. Das FA erkennt Lohnkosten bis 6.000 EUR pro Jahr an, die maximale Steuerersparnis beträgt also 1.200 EUR. Eine Ersparnis kurz vor Jahresende ist möglich, wenn Steuerzahler die Höchstbeträge für 2026 noch nicht komplett ausgeschöpft haben. In diesem Fall können sie vor Silvester noch offene Handwerkerrechnungen begleichen oder ausstehende Reparaturen in Auftrag geben und zahlen. Sind die Höchstbeträge bereits ausgeschöpft, sollten Kosten möglichst auf das nächste Jahr verschoben werden.
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(aus: Ausgabe 10/2026)