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übrige Steuerarten

Statistik 2025: Umsatzsteuer-Sonderprüfungen brachten bundesweit 1,69 Mrd. EUR ein

Wenn ein Umsatzsteuer-Sonderprüfer des Finanzamts klingelt, hält sich die Freude bei dem zu prüfenden Unternehmer häufig eher in Grenzen, da er Nachzahlungen befürchten muss. Und in der Tat - für die Staatskasse sind die Prüfungen meist eine gute Nachricht: Nach einer neuen Statistik der obersten Finanzbehörden der Länder haben Umsatzsteuer-Sonderprüfungen im Jahr 2025 insgesamt 1,69 Mrd. EUR in die Staatskasse gespült. Nicht enthalten sind darin Mehrergebnisse, die aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder Prüfungen der Steuerfahndung resultieren.

Im Jahr 2025 wurden bundesweit insgesamt 65.294 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.597 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt. Dies bedeutet pro Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von rund 1 Mio. EUR. Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 41 Sonderprüfungen durch.

Hinweis: Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Wenn das Finanzamt eine Prüfung ankündigt, empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit dem steuerlichen Berater, um das eigene Zahlenwerk einem Belastungstest zu unterziehen und um Prüfungsstrategien festzulegen.

Information für: Unternehmer
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(aus: Ausgabe 09/2026)