Parteispenden: Ab 2026 verdoppelt sich der Steuervorteil
Wer politische Parteien finanziell unterstützt, tut dies meist aus Überzeugung - der Staat belohnt dieses Engagement jedoch zusätzlich durch deutliche Steuervorteile. Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien konnten bis einschließlich 2025 bis zu einer Höhe von 1.650 EUR pro Jahr (bei Zusammenveranlagung: bis 3.300 EUR) zur Hälfte direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden - die jährliche Steuerersparnis betrug somit bis zu 825 EUR (bei Zusammenveranlagung: bis 1.650 EUR).
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde dieser sog. Direktabzug von Parteispenden nun verdoppelt: Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 lassen sich Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien nun bis zu 3.300 EUR pro Jahr (bei Zusammenveranlagung: bis 6.600 EUR) zu 50 % von der Steuer abziehen - die jährliche Steuerersparnis beträgt somit nun bis zu 1.650 EUR (bei Zusammenveranlagung: bis 3.300 EUR).
Neben dem Direktabzug existiert noch ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug, der ebenfalls verdoppelt wurde: Die jährlichen Beträge der Parteispenden, die über den Höchstbetrag für den Direktabzug hinausgehen, können auch ab 2026 weiterhin als reguläre Sonderausgaben abgezogen werden. Dieser zusätzliche Abzug ist ab 2026 für Beträge bis zu 3.300 EUR (bei Zusammenveranlagung bis 6.600 EUR) möglich; bis einschließlich 2025 lag der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug noch bei 1.650 EUR (bei Zusammenveranlagung: 3.300 EUR).
2026 lassen sich in der Summe also Parteispenden von bis zu 6.600 EUR absetzen (bei zusammenveranlagten Paaren: bis 13.200 EUR).
Hinweis: Als Nachweis genügt bei Spenden bis 300 EUR in der Regel ein Kontoauszug. Für höhere Beträge ist hingegen eine Zuwendungsbestätigung der Partei nötig.
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(aus: Ausgabe 07/2026)